ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BRANDEIS VERLAG UND MEDIEN GMBH & CO. KG

§ 1 Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Liegt der Auftragserteilung kein verbindliches Angebot der Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG zugrunde, werden die Preise nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Bestellungen des Kunden stellen verbindliche Angebote dar, die die Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen kann. Der Vertragspartner hat die bestellten Druckerzeugnisse sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse auf etwaige Mängel hin unverzüglich zu überprüfen. Die bei technischen Druckverfahren üblichen Mehr-/Minderlieferungen (im Normalfall bis zu 10 %) der bestellten Auflage sind zulässig und werden berechnet. Bei Schriften gelten die Angaben der Herstellerfirma. Reklamationen wegen Laufweiten, Schriftschnitt und dergleichen können nur anerkannt werden, wenn ausdrücklich Angaben bei der Auftragserteilung gemacht wurden. Die Schriftgröße richtet sich nach den feststehenden und technisch möglichen Größenabstufungen der einzelnen Herstellungsverfahren. Bei Ergänzungen von Texten sind der Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG genaue Muster des Originalsatzes mitzuliefern, damit eventuell auftauchende Größenabweichungen ausgeschlossen sind. Korrekturabzüge werden nur auf Verlangen geliefert und sind vom Auftraggeber sorgfältig auf Satz- und sonstige Fehler zu überprüfen und der Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG als druckreif zu übergeben. Freigegebene Korrekturabzüge sind von der Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG nicht mehr selbst zu prüfen. Wird die Übersendung eines Druckabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung der Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG für Satzfehler auf grobe Fahrlässigkeit und auf Vorsatz. Die Gefahr etwaiger Fehler von Vorlagen oder Vor- und Zwischenerzeugnissen geht mit der Druckreifeerklärung auf den Vertragspartner über. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden; dasselbe gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Für fremde Druckplatten, Filme, Originale, Manuskripte und ähnliches übernimmt die Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG keinerlei Haftung. Berechnet wird die gelieferte Menge; Teillieferungen sind nach Ankündigung des Verkäufers zulässig. Verweigert der Vertragspartner die Annahme von bestellten Waren, so fallen ihm die hierdurch entstandenen Kosten zur Last.

§ 3 Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Auftragnehmer an die in seinen Angeboten genannten Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Liegt der Auftragserteilung kein verbindliches Angebot der Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG zugrunde, werden die Preise nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkos¬ten nicht mit ein. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden ge-sondert berechnet. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen.

§ 4 Lieferung
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Für die Dauer der Prüfung der Korrekturabzüge und bei notwendigen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und zwar vom Zeitpunkt der Aufforderung zur Mitwirkung bis zum Zeitpunkt des vollständigen Abschlusses der Mitwirkungshandlung. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen, die die Herstellungszeit beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit/der Liefertermin entsprechend. Dasselbe gilt bei zeitlichen Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat. Liefer- und Leistungszeitverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, auch im eigenen Betrieb, die der Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG oder deren Unterlieferanten die Bewirkung der Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel etc. – führen zur Aussetzung der Leistungsverpflichtung bzw. Lieferfristen. Sie berechtigen die Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Werner Brandeis Verlag von seiner Leistungsverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber daraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG nur berufen, wenn sie den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt. Kommt die Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG in Lieferverzug, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist (wenigstens zwei Wochen) vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Bereits erfolgte Teillieferungen sind vom Rücktritt ausgeschlossen, es sei denn, sie bleiben für den Besteller unverwendbar. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, ausgenommen in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; in jedem Fall bleibt ein Schadenersatzanspruch auf den Wert der Gesamtlieferung beschränkt. Sämtliche Lieferungen verstehen sich ab Druckerei oder Verlag. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Auftraggebers. Sofern keine besondere Anweisung erteilt wurde, wählt die Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG die Versandart nach billigem Ermessen.

§ 5 Zahlung
Rechnungen sind netto 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Die Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Die Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG wird den Vertragspartner über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist deie Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Die Forderungen der Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Der Besteller ist nicht berechtigt, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Kosten für Entwürfe, Zeichnungen, Klischees und Druckwalzen werden bei der ersten Lieferung berechnet. Sie bleiben Eigentum der Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG. Das Urheberrecht an den von der Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG gefertigten Entwürfen u. ä. steht der Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG zu. Einwendungen gegen die Rechnungshöhe sind innerhalb von zwei Wochen ab Ausstellungsdatum geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber die Höhe der Rechnung nicht mehr beanstanden.

§ 6 Rücktrittsrecht
Die Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich der Vertragspartner vertragswidrig verhält oder wenn nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Vertragspartners eintritt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent), die der Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG aus jedem Rechtsgrund gegen den Vertragspartner zustehen, werden dem Auftragnehmer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Die von der Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber dessen Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hat der Vertragspartner auf das Eigentum der Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG hinzuweisen und diese unverzüglich darüber zu unterrichten.

§ 8 Gewährleistung
Die Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG gewährleistet, dass die Produkte frei von Mängeln sind. Weist die Erfüllung durch die Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG dennoch vertragswesentliche Mängel auf, so ist der Vertragspartner verpflichtet, der Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG diese Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG ist in diesem Fall berechtigt, diese Mängel zu beseitigen. Verstößt der Vertragspartner gegen die Anzeigepflicht, so sind andere Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Sofern der Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Vertragspartner Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate.

§ 9 Haftung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung der Brandeis Verlag und Medien GmbH & Co. KG ist auf die Höhe des Vertragswertes beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

§ 10 Herausgabe von Zwischenerzeugnissen
Die vom Auftragnehmer zur Erstellung des Vertragserzeugnisses hergestellten und bearbeiteten Zwischenerzeugnisse, insbesondere Daten, Lithos, Druckplatten etc. bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht herausgegeben.

§ 11 Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungsergebnisse frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine Nutzung in irgendeiner Weise einschränken oder ausschließen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die gegen ihn wegen der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden.

§ 12 Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers.